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LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 1160/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 1160/07
Knüpft die erzählende Kunst an Vorgänge der Wirklichkeit an, ist entscheidend für die Qualifizierung als Kunst, ob die Realität aus den Zusammenhängen und Gesetzmäßigkeiten der empirisch-geschichtlichen Wirklichkeit gelöst und in neue Beziehungen gebracht wird, für die nicht die Realitätsthematik, sondern das künstlerische Gebot der anschaulichen Gestaltung im Vordergrund stehen (vgl. BVerfG NJW 1971, S. 1645 - Mephisto). - BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 1160/07
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben ist, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, des weiteren von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH, Urt.v. 12.12.1995, NJW 1996, S. 985 ff., 986 [BGH 12.12.1995 - VI ZR 223/94] m.w.N.). - BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90
Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 1160/07
Anders verhält es sich aber, wenn in einer herabsetzenden Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht ( BVerfG NJW 1991, S. 1475, 1477 [BVerfG 12.12.1990 - 1 BvR 839/90] ), wenn also hinreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass es dem Kritiker statt um die Sache um eine vorsätzliche Kränkung des Betroffenen geht (…Wenzel, a.a.O., Rz. 5 100). - OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 78/83
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 1160/07
Maßgeblich ist die Frage, ob die streitige Äußerung zu einer zugrunde liegenden Auseinandersetzung Sachnähe hat (…Wenzel, a.a.O., Rz. 101 unter Hinweis auf BGH NJW 2000, S. 3421; OLG Köln, AfP 1983, S. 472).